Glossar - Begriffserläuterungen

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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung klingt schlimmer, als sie ist. Stellen Sie sich vor, Sie treten einen Teil Ihres Hauses an Ihren Sohn ab. Wenn das ein rechtlich verbindlicher Vorgang sein soll, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese brauchen Sie immer, wenn eine Immobilie nach dem Wohnungseigentumsgesetz geteilt werden soll.
Mit ihr bescheinigt die Bauaufsichtsbehörde, dass eine Wohnung oder ein Bereich der Immobilie baulich vom anderen Teil getrennt ist. Gebraucht wird eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, um Wohnungs- und Teileigentum begründen zu können.

Auflassung

Unter Auflassung verstehen die Fachleute, in diesem Fall die Juristen, die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über die Eigentumsübertragung von Grundstücken. Käufer und Verkäufer unterschreiben gleichzeitig in Gegenwart eines Notars einen Kaufvertrag und die Auflassung. Erst dann darf im Grundbuchamt das Grundbuch entsprechend geändert werden.

Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung schützt den Käufer bis zum endgültigen Eintrag ins Grundbuch. Gut Ding will Weile haben, oder mit anderen Worten: der Eintrag ins Grundbuch dauert mitunter einige Wochen. In dieser Zeit verhindert die Auflassungsvormerkung beispielsweise, dass der Verkäufer während der Eigentumsumschreibung den Grund oder die Immobilie ein weiteres Mal verkauft.

Auszahlungsvoraussetzungen

Jede Bank, die ihr Geld für den Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks zur Verfügung stellt, hat ihre eigenen Bedingungen. Ein paar dieser Auszahlungsvoraussetzungen sind aber bei allen gleich.
Dazu gehören in aller Regel:
eine beglaubigte Kopie des Kaufvertrags, ein aktueller Grundbuchauszug, eine vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde und die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung des Notars.
Aus unserem Alltag wissen wir, dass sich einige Darlehensnehmer nach der Unterschrift des Darlehensvertrags erst einmal zurücklehnen wollen. Tun Sie es nicht. Denn dabei vergeht gelegentlich wertvolle Zeit, die eine verspätete Auszahlung des Darlehens zur Folge haben kann. Und das kostet dann wiederum unnötiges Geld und Nerven. Aber keine Angst, bei uns werden Sie auf solche Tücken im Zusammenhang mit den Auszahlungsvoraussetzungen hingewiesen.

Beleihungsauslauf

Das Verhältnis zwischen dem Darlehensbetrag und dem Beleihungswert ist der Beleihungsauslauf.
Verwechseln Sie den Beleihungswert jedoch nicht mit dem Objekt- oder Marktwert. Den Beleihungswert bestimmt die Bank selbst. Oft liegt der beim Objektwert abzüglich eines Sicherheitsabschlags.
Warum der Beleihungsauslauf Sie interessieren könnte? Ganz einfach: Je niedriger dieser Wert ist, desto geringer ist auch das Risiko für die Bank – und dementsprechend wirkt sich der Beleihungsauslauf auch auf die Darlehenskonditionen beziehungsweise auf den Zinssatz aus. Mit anderen Worten: Je risikoloser das Verhältnis von Darlehensbetrag und dem Beleihungswert ist, umso günstiger kommen Sie an Ihr Geld.

Beleihungswert

Was ist eigentlich eine Immobilie Wert? Diese Frage ist das A und O wenn es darum geht, Geld für den Kauf einer solchen zur Verfügung zu stellen.
Der Beleihungswert beantwortet genau diese Frage. Dabei nehmen die Banken meist nicht den Marktwert, sondern berücksichtigen gewisse Sicherheitsabschläge. Diese Wertermittlung folgt bei privat genutzten Immobilien meist überschaubaren Regeln, bei großen gewerblichen Immobilien folgt die Ermittlung des Beleihungswertes sehr komplizierten Modellen. Oft werden dabei externe Gutachten in Auftrag gegeben.

Bemusterung

Welche Fliese schmückt mein Bad, unter welcher Dusche starte ich in den Tag und welche Form werden die Lichtschalter in meinem neuen Haus haben? Diese Fragen werden bei der Bemusterung beantwortet.
Der Begriff stammt aus dem Bereich des Fertighausbaus. Wenn sich die Baudamen und Bauherren für ein Haus entschieden haben, grundlegende Änderungen in der Planung und vom Architekten berücksichtigt sind, steht die Bemusterung an. Hierbei wird die Ausstattung des Hauses beschrieben. Wie weit diese Ausstattung von der Firma, die das Haus baut, kommt oder welche Leistungen von externen Gewerken erstellt werden, hängt vom Einzelfall ab.
Wenn beim Fertighaushersteller eine Ausbaustufe gewählt wird, die den Innenausbau offen lässt, kann die Bemusterung auch entfallen. Bei der Finanzierung des Fertighauses sollte die Bemusterung von Anfang an eingeplant werden. Geringe Verschiebungen der einzelnen Beträge sind bei vielen Banken möglich. Einen gewissen Puffer sollte jede Finanzierung schon vor der Bemusterung des Fertighauses berücksichtigen.

Bereitstellungszins

Wer sich Geld leiht, wird zur Kasse gebeten - das war schon bei den Templern so. Jenem Orden, der das Geldverleihen bereits im Mittelalter zum Geschäft entwickelte. Mit Abschluss des Darlehensvertrags beginnt die sogenannte Zinsbindung. Dabei gewährt die Bank dem Darlehensnehmer üblicherweise eine gewisse Zeit, in der er das Darlehen abrufen kann. So lange er auf das Geld noch nicht zurückgreift, kostet es dann noch nichts. Diese Phase wird auch als auch als „bereitstellungszinsfreie“ Zeit bezeichnet. Bei vielen Banken sind das sechs Monate. Nach Ablauf dieser Zeit verlangt die Bank einen Bereitstellungszins. Üblich ist ein Anteil von 0,25 Prozent im Monat. In den meisten Fällen lohnt es sich übrigens nicht, eine längere Zeit ohne Bereitstellungszins auszuhandeln, da diese mit einem Zinsaufschlag erkauft wird.

Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert hilft bei der Ermittlung von Grundstückspreisen. Grundlage für die Wertermittlung bilden amtliche Kaufpreislisten, die von den Gutachterausschüssen geführt werden. Der Bodenrichtwert ist also kein fiktiver Wert, sondern der Durchschnitt von tatsächlich verkauften Grundstücken. Trotzdem bleibt er ein Richtwert. Um den Bodenwert eines Grundstücks zu ermitteln, wird ein Grundstück begutachtet. Damit werden die örtlichen Begebenheiten berücksichtigt und in die Schätzung ein berechnet. In der Praxis gibt es solche Gutachten jedoch sehr selten, da sie aufwendig sind. Die meisten Banken arbeiten deshalb mit dem Bodenrichtwert.

Courtage

Die Courtage kennt jeder, der sich einmal für das Angebot eines Immobilien- und Grundstücksmaklers interessiert hat. Gelegentlich wird die Courtage auch als Maklercourtage oder Provision bezeichnet. Sie ist üblicherweise vom Käufer an den Makler zu entrichtet.
Der Makler hat dann einen Anspruch auf die Courtage, wenn er Käufer und Verkäufer eines Grundstücks oder einer Immobilie zusammengeführt hat. Üblicherweise gilt dieser Anspruch nicht, wenn der Verkäufer den Interessenten ohne Mitwirkung des beauftragten Maklers gefunden hat. Courtagen liegen zwischen meist 3 und über 7 Prozent des verkauften Wertes einer Immobilie oder eines Grundstücks. Wenn Sie sich für eine bestimmte Immobilie oder ein Grundstück interessieren, sollten Sie frühzeitig nach bestehenden Vereinbarungen zur Courtage fragen. Das vermeidet Ärger.

Eigenleistung

Salopp heißen Eigenleistung auch Muskelhypothek oder Muskelkredit. Gemeint ist immer das Gleiche: Alle Leistungen, die Sie selbst beim Bau Ihres Hauses oder dem Kauf eines Grundstücks erbringen werden als Eigenleistungen bezeichnet. Häufig sind das der Innenausbau, die Wand- und Bodenbeläge oder die Gestaltung der Außenanlage, wenn Sie ein Grundstück kaufen oder ein Haus bauen. Warum sich die Bank für Ihre Eigenleistungen interessiert? Ganz einfach, der Wert Ihrer Immobilie steigt, ohne dass die Bank dafür Geld geben muss. Damit können sich die Kreditkonditionen für Sie verbessern.
Aber Vorsicht, auch Eigenleistungen können für Bauherren mit Ausgaben verbunden sein. So müssen Bodenbeläge nicht nur verlegt werden, sondern auch angeschafft werden und das kostet je nach Qualität des Materials und Größe des Bodens. Sie haben sich entschlossen Ihre Außenanlagen in Eigenleistung zu erstellen? Arbeit an der frischen Luft, ist für alle, die einen Bürojob haben, ein toller Ausgleich. Aber vergessen Sie nicht, dass die Außenanlagen nicht nur aus günstigem Rasen bestehen. Wege und Terrasse brauchen nicht nur einen geeigneten Stein oder ein Holz, sondern auch einen tragfähigen Unterbau. Wenn Ihr Garten nicht nur aus Rasen bestehen soll, sollten sie an Büsche, Bäume und vielleicht noch einen Zaun denken.

Eigennutzung

Eigennutzung erklärt sich von selbst. Sie nutzen Ihre Immobilie für sich selbst? Dann sprechen die Fachleute von Eigennutzung. Was so unbedeutend und klar scheint ist, ist von großer Bedeutung, wenn Sie eine Immobilie finanzieren.
Die Banken bevorzugen die Finanzierung von selbst genutzten Immobilien aus einem einfachen Grund. Sie gehen davon aus, dass die selbst genutzte Immobilie besser gepflegt wird und damit einen stabileren Werterhalt erfährt. Ferner stellt sich bei Mietobjekten immer die Frage, wie zuverlässig die Mietzahlungen sind. Sollten diese einmal ausfallen, muss der Eigentümer für sie aufkommen.

Energieausweis

Sie interessieren sich für den Energiebedarf oder der Energieverbrauch einer Immobilie? Dann sollten Sie einen Blick in den Energieausweis werfen. Er ist aus dem Energiepass hervorgegangen und beantwortet die energetischen Fragen zu einem Gebäude. Mit welchem Energiebedarf ist bei der Immobilie zu rechnen, wie sind Wände, Fenster und Dach gedämmt? Inzwischen haben Kaufinteressenten und Mieter das Recht, diesen Ausweis einzusehen.

Wie erhalte ich einen Energieausweis? Sie sind Besitzer einer Immobilie und haben noch keinen Energieausweis? Architekten, Bauingenieure, Energieberater und einige Handwerksmeister dürfen Energiegutachten und Wärmegutachten ausstellen. Die Kosten für einen Energieausweis richten sich nach der Größe der Immobilie und der Anzahl der Wohneinheiten. Bei einem Einfamilienhaus sollte der Ausweis unter 200 Euro liegen.

Erbbaurecht

Das Erbbaurecht schafft die ungewöhnliche Möglichkeit im eigenen Haus zu wohnen, ohne dass Ihnen der Grund gehört. Das Erbbaurecht schließt ein Nutzungs- und Baurecht des Grundstücks ein und ist verbunden mit einer einmaligen oder wiederkehrenden Zinszahlung. Üblicherweise laufen solche Verträge über 75 bis 99 Jahre. Einige Banken finanzieren solche Grundstücke ungern, da eine Zwangsversteigerung oder eine weitere Verwertung oft schwierig ist. Grundsätzlich wurde das Erbbaurecht ins Leben gerufen, um auch finanzschwächeren Familien den Bau eines Eigenheims zu ermöglichen.

Forwarddarlehen

Ein Forwarddarlehen beschreibt einen nach vorn gerichteten Darlehnsvertrag. Im Klartext ist ein Forwarddarlehen ein Vertrag zwischen einem Darlehnsgeber und einem Darlehnsnehmer zu einem Zeitpunkt, an dem das Darlehn nicht in Anspruch genommen wird, der geltende Zinssatz aber bereits festgeschrieben wird. Daher haben Forwarddarlehen dann einen Sinn, wenn in einer Niedrigzinsphase eine Umschuldung vorbereitet werden soll. Forwarddarlehen können bis zu fünf Jahre vor dem Auslaufen der bestehenden Finanzierung abgeschlossen werden. Mit diesem Instrument sind Laufzeiten von mehreren Jahrzehnten nicht mehr zwingend notwendig, da das Zinsniveau fünf Jahre beobachtet und eingefroren werden kann.

Grundbuchauszug

Das Grundbuch informiert über Eigentumsverhältnisse, Grundpfandrechte und Belastungen eines Grundstückes. Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift dieser Informationen.

Möchten Sie ein Grundstück oder eine Immobilie finanzieren, ist ein Grundbuchauszug die Voraussetzung für die Bank, aktiv zu werden. Davon abgesehen schaffte er auch für Sie als Kaufinteressenten die Sicherheit, über die Eigentumsverhältnisse und mögliche Wegerechte etc. informiert zu sein.

Planen Sie für die Zusammenarbeit mit dem Grundbuchamt immer genügend Zeit ein.

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer wird beim Kauf, also Erwerb, eines Grundstücks entrichtet. Sie ist vom Käufer des Grundstücks zu entrichten. In Deutschland kann die Höhe der Grunderwerbsteuer schwanken. Üblicherweise liegt die Höhe der Grunderwerbssteuer bei 3,5 Prozent in Brandenburg, in Berlin bei 4,5 Prozent. Möglicherweise soll sie bundesweit auf 5 Prozent angeglichen werden.

Vorsicht ist beim Bau geboten. Kaufen Sie das Grundstück beim Bauträger, der auch die Immobilie auf dem Grundstück errichtet, kann die Grunderwerbssteuer auf die komplette Summe erhoben werden. Andernfalls gilt diese Steuer nur für den erworbenen Grund. Bei Schenkungen innerhalb der Familie kann die Grunderwerbssteuer wegfallen. Die Grundlage hierfür bildet das Grunderwerbsteuergesetz.

Grundpfandrecht

Grundpfandrecht, klingt sehr abstrakt, ist aber immer dann entscheidend, wenn Sie Ihren Grund und Boden oder Ihre Immobilie finanzieren möchten. Praktisch räumen Sie, als Kreditnehmer, der Bank, also dem Kreditgeber, das Recht ein, Ihren Grund und Boden zur Zwangsversteigerung zu bringen. Dazu kommt es aber nur, wenn Sie die Darlehnsraten nicht mehr aufbringen und die Bank keine andere Möglichkeit mehr sieht, das Problem zu lösen. Die Banker sprechen vom Sicherungsrecht am Grundstück.

Ob auf Ihrem Grundstück eine Grundschuld eingetragen ist, können Sie im Grundbuch nachlesen. Wenn ein Grundpfandrecht besteht, ist die Reihenfolge der Einträge im Grundbuch sehr wichtig. Im Falle einer Zwangsversteigerung werden nämlich die Ansprüche der Gläubiger dieser Reihenfolge nach bedient.

Grundschuld

Die Grundschuld ist ein Grundpfandrecht. Es dient als Pfand für den Darlehnsgeber. Man spricht in diesem Fall auch von Besicherung. Forderungen der Darlehensgeber werden also durch die Grundschuld besichert.

Grundpfandrechte wie die Grundschuld werden in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen. Damit sind sie aktenkundig und, wie oft beim Amt üblich, kostenpflichtig. Siehe auch Grundpfandrecht.

Grundschuldabtretung

Wer Geld verleiht, möchte eine Sicherheit bekommen. Deshalb gibt es die Grundschuldabtretung. Darlehensgeber, also Banken, Versicherungen und Bausparkassen fordern dementsprechend eine Absicherung ihrer Darlehen durch Grundschulden.

Wenn Sie Umschulden, weil beispielsweise der erste Darlehnsvertrag ausläuft, kommt es zum Wechsel des Darlehensgebers. In diesem Fall werden die bestehenden Grundschulden an den neuen Darlehensgeber übertragen. Jetzt wird entweder die bestehende Grundschuld gelöscht und neu eingetragen oder es wird eine Grundschuldabtretung vorgenommen. Praktisch wird fast immer eine Abtretung der Grundschulden vorgenommen, denn diese ist günstiger, als eine Neueintragung in das Grundbuch. Eine Grundschuldabtretung ist also bei längerfristigen Finanzierungen ein völlig normaler Vorgang. Grundschuldeintragung

Bei der Grundschuldeintragung schlägt die große Stunde des Notars, da dieser sich üblicher Weise um die Grundschuldeintragung in das Grundbuch kümmert. 

Die genauen Ansprüche, wie diese Eintragung auszusehen hat, erfährt der Eigentümer von seiner Bank. Wichtig zu wissen: auch hier fallen für den Eigentümer Kosten an, aber das haben Sie sich als angehender Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstücks sicher schon gedacht.

Grundschuldlöschung

Die Grundschuldlöschung ist für viele Eigentümer ein großer Tag. Jetzt habe Sie Ihr Immobiliendarlehen vollständig zurückgezahlt. Sie sind schuldenfrei und erhalten von Ihrer Bank eine Löschungsbewilligung. Damit können Sie die Grundschuldlöschung beim Grundbuchamt beantragen. Wenn Sie jetzt aber schon große Pläne haben, für die Sie die finanzielle Unterstützung Ihrer Bank benötigen, sollten Sie sich mit der Löschung der Grundschuld noch ein wenig Zeit lassen. Sie können diese Grundschuld nämlich für einen neuen Kredit verwenden und das ist für Sie dann günstiger, als eine Löschung und ein neuer Eintrag. In diesem Fall sind eine Grundschuldabtretung oder ein Wandel in eine Eigentümergrundschuld der richtige Schritt für Sie.

Grundschuldzins

Der Grundschuldzins ist bei Bauherren ein regelmäßiger Auslöser von Verunsicherung. Da haben Sie einen guten Zins für Ihr Darlehn erhalten und plötzlich lesen Sie im Grundbuch etwas von einem Grundschuldzins der so bei 15 Prozent liegt. Spätestens jetzt müssen Sie sich setzten einmal tief durchatmen und bei uns anrufen. Dieser exorbitant hohe Grundschuldzins ist kein Grund zur Aufregung. Er ist eine Absicherung der Bank, die nur dann greift, wenn Sie Ihr Darlehn nicht mehr bedienen können und es zu einer Zwangsversteigerung kommen sollte. Bis dahin läuft alles wie abgemacht. Und der Grundschuldzins kommt in keiner Form zum Einsatz.

Grundsteuer

Die Grundsteuer wird auf Immobilieneigentum entrichtet. Dabei erheben die Städte und Gemeinden zwei Arten dieser Steuer. Zum einen die Steuer A, sie steht für agrarisch und B steht für baulich. Die Grundsteuer wird aus dem Einheitswert, der Grundsteuermesszahl und dem Hebesatz berechnet.

Der Einheitswert spiegelt den Grundstückswert wider, wie Ihn das Finanzamt festgelegt hat. Die Grundsteuermesszahl ist vom Wert der Immobilie abhängig und – last but not least – vom Hebesatz. Er wird von der Stadt oder der Gemeinde gesetzt.

Die Berechnung der Grundsteuer ergibt sich wie folgt:
Grundsteuer = Einheitswert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz.

Löschungsbewilligung

Sie haben die Löschungsbewilligung in der Hand? Das ist ein Grund zur Freude! Die Löschungsbewilligung erhalten Sie von Ihrer Bank, wenn Sie Ihr Darlehn vollständig zurückgezahlt haben. Aber Vorsicht: Von den meisten Banken müssen Sie die Löschungsbewilligung aktiv einfordern. Tun Sie es zeitnah, wenn Sie nicht planen, bei der selben Bank einen neuen Kredit aufzunehmen. Sonst kann es Ihnen passieren, dass Ihre Bank Monate für diese Bitte braucht.

Wenn Sie die Löschungsbewilligung haben, können Sie mit ihr die Löschung Ihrer Grundschuld beim Grundbuchamt beantragen.

Nebenkosten beim Immobilienkauf

Nebenkosten ist ein harmloser Begriff für eine ganze Menge Geld. Sie sind kein Grund zur Sorge, müssen aber in jeder soliden Finanzplanung berücksichtigt werden.

Als da wären: die Grunderwerbsteuer, die Kosten für den Notar und die Gebühren für das Grundbuchamt.

In Deutschland kann die Höhe der Grunderwerbsteuer Steuer schwanken. Normalerweise liegt sie bei 3,5 - in Berlin bei 4,5 Prozent. Möglicherweise soll sie bundesweit auf 5 Prozent angeglichen werden. Sie bezieht sich üblicherweise auf den Kaufpreis.

Die Kosten für den Notar entfallen auf den Kaufvertrag, den eigentlichen Termin sowie die Veranlassung der Einträge beim Grundbuchamt.

Die Gebühren für das Grundbuchamt entfallen auf die Auflassungsvormerkung und die, Eigentumsumschreibung. Kosten, die bei der Eintragung von Grundschulden entstehen, werden ebenfalls den Nebenkosten hinzugerechnet.

Notaranderkonto

Das Notaranderkonto ist ein Anderkonto, das durch den Notar treuhändisch verwaltet wird. Bei den meisten Immobiliengeschäften wird das Geld direkt auf das Konto des Verkäufers überwiesen. Das ist – weil keine weiteren Gebühren anfallen – die günstigste Variante, um das Geld vom Käufer zum Verkäufer zu schaffen. Zu einem Notaranderkonto greift man üblicherweise dann, wenn Gläubiger im Spiel sind, die dies als Sicherheit verlangen.

Sondertilgung bei Immobiliendarlehen

Die Sondertilgung bezeichnt bei Immobiliendarlehen eine Tilgung, also eine Sonderzahlung an die Bank, die der Darlehensnehmer zusätzlich zu den regulären Tilgungen leistet. Eine Sondertilgung kann auf den Tilgungsverlauf spürbaren Einfluss nehmen. Einerseits kann sich die Darlehenslaufzeit verkürzen, andererseits kann die Zinsbelastung geringer werden. Letzteres wirkt sich positiv auf den Tilgungsanteil der Annuität aus. Mit anderen Worten zahlen Sie nach der Sondertilgung zwar die gleichen Raten an die Bank, aber der Tilgungsanteil dieser Raten wächst und der Zinsanteil sinkt.

Informieren Sie sich unbedingt vor Ihrer Unterschrift über die Sondertilgungsbedingungen im Vertrag Ihrer Bank. Dort ist festgehalten, ob Sie überhaupt Sondertilgungen leisten dürfen. Wenn ja, in welcher Höhe und wie häufig und last but not least, ob ihnen durch eine Sondertilgung Kosten entstehen.

Überlassungsvertrag

Der Sinn und Zweck eines Überlassungsvertrags erklärt sich von fast selbst. Sie benötigen ihn, wenn Ihr reicher Onkel Ihnen ein Grundstück schenkt. In diesem Fall erhalten Sie selbstverständlich keinen Kaufvertrag, trotzdem kommt es zu einer Übereignung des Grundstücks. Damit Sie diese vor Dritten nachweisen können, erhalten Sie den Vertrag. Neben Schenkungen setzt man einen Überlassungsvertrag auf, wenn es um Erbschaften geht.

 

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt. Sie ist ein Nachweis dafür, dass der Immobilienkäufer die Grunderwerbsteuer errichtet hat. Wenn Sie jetzt meinen, dass Sie darauf verzichten könnten – weit gefehlt. Diese Bescheinigung ist von großer Bedeutung, denn ohne sie darf das Grundbuchamt kein Eigentum umschreiben. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist so gesehen ein Instrument der fiskalischen Absicherung des Staates.

Vollfinanzierung

Von Vollfinanzierung sprechen die Baufinanzierer, wenn der Bau oder Kauf der Immobilie komplett finanziert wird, also kein Eigenkapital eingesetzt werden soll. Vollfinanzierung lässt etwas anderes erwarten, aber in Reinform – Fachleute sprechen dann von einer 111 Prozent Finanzierung – gibt es sie kaum. Mit Vollfinanzierung ist bereits eine 100 Prozent Finanzierung gemeint und die umfasst nicht die Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Kosten des Grundbuchamts.

Eine reine Vollfinanzierung wird also ausgesprochen selten angeboten und ist aufgrund der ungünstigeren Bedingungen für die Finanzierung auch nicht immer zu empfehlen.

Früher wären solche Finanzierungen nahezu unmöglich gewesen. Doch der Wettbewerb unter den Banken hat den Markt verändert. Trotz des Angebots verlangen die Banken Sicherheiten. Die Bonität des Darlehensnehmers und der Zustand der Immobilie werden bei Vollfinanzierungen sehr genau geprüft. Da das Risiko für die Bank steigt, wird das selbe mit den Zinsen für das Darlehen passieren.

Zu Zeiten von Niedrigzinsen kann sich eine Vollfinanzierung trotzdem lohnen, wenn sie im Einzelfall gegen die Miete aufgerechnet wird.

Vorfälligkeitsentschädigung

Sie haben im Lotto gewonnen und möchten Ihr Darlehen vorzeitig beenden. Nehmen wir diesen glücklichen Fall einfach mal an. Dann wird die Bank Ihnen eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen. Sie verstehen die Welt nicht mehr, schließlich geben Sie der Bank Ihr Geld früher als erwartet zurück? Das ist nur die eine Seite der Medaille. Banken leben seit den Templern von ihren Zinsen. Sie verdienen also mit jedem Monat, zu dem Ihr Darlehn noch läuft, an Ihnen. Das ist der Grund, weshalb es nur fair ist, dass die Bank von Ihnen eine Vorfälligkeitsentschädigung fordert. Wie hoch diese ist, hängt von diversen Faktoren ab: Zinsmarkt, Restschuld und Zeitraum bis zum Ende der Zinsbindung sind nur einige davon.

Wegerecht

auch: Geh- Fahr- und Leitungsrecht

Das Wegerecht wird auch als Geh- Fahr- und Leitungsrecht bezeichnet. Es spielt besonders dann eine existenzielle Rolle, wenn Ihr Grundstück an einem Privatweg liegt. Üblicherweise erfordert eine Erschließung und Bebauung des Grundstücks das Wegerecht. Praktisch räumen sich alle Besitzer des Privatwegs oder der Privatstraße gegenseitig die Geh-, Fahr- und Leitungsrechte ein. Der sicherste Weg führt hierbei über die Mitarbeit eines Notars, der die Grundbücher entsprechend ergänzen lässt. Versäumnisse können Anlieger oder Besitzer teuer zu stehen kommen.

Zinsbindung beim Immobiliendarlehen

Fluch und Segen beim Immobiliendarlehen ist die Zinsbindung. Bei steigenden Zinsen kann sie sich äußerst positiv auswirken, bei fallenden Zinsen bewirkt sie das Gegenteil. Immobiliendarlehen werden hierzulande meist mit einer festen Zinsbindung vereinbart. Das bedeutet, dass der Zinssatz, der zum Zeitpunkt der Unterschrift vereinbart wird, über die Laufzeit des Vertrages gilt. Früher liefen diese Verträge bis zu dreißig Jahre. Heute haben solche langen Laufzeiten keinen Sinn mehr, da es inzwischen die Möglichkeit des Forwarddarlehens gibt. Der Vorteil für beide Seite besteht bei den Zinsbindung in der hohen Planungssicherheit. Die Bank weiß, was sie in den kommenden Jahren erwarten kann, und der Kunde ebenso.


 

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